Pflicht zum hydraulischen Abgleich von Gasheizungen
Beschluss durch die Bundesregierung: 
 Pflicht zum hydraulischen Abgleich von Gasheizungen  
Anhand der gesetzlichen Bestimmungen, möchten wir Sie gerne unterstützen. Folgende Maßnahmen werden zu folgenden Zeiträumen gefordert: 
Frist/Zeitraum: 
Bis zum 30. September 2023: Nichtwohngebäude müssen ab 1000 m² beheizter Fläche oder Wohngebäude ab 10 Wohneinheiten hydraulisch abgeglichen werden. 
Bis zum 15. September 2024: Wohngebäude ab 6 Wohneinheiten müssen hydraulisch abgeglichen werden. 
Ausnahmen bestehen nur dann, wenn das System: 
- -bereits hydraulisch abgeglichen wurde
 - -innerhalb von sechs Monaten ein Kesseltausch oder eine Wärmedämmung mit mindestens 50% der wärmeübertragenen Umfassungsfläche bevorsteht
 - -das Gebäude ungenutzt oder stillgelegt ist